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Haben Sie gewusst dass die meisten Musikstücke urheberrechtlich geschützt sind? Es ist deshalb wichtig zu beachten, bevor ein Konzert aufgeführt oder eine CD produziert wird, ob man der SUISA einen Beitrag zahlen muss.
Was ist SUISA?
Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke
Die SUISA (von Suisse Auteurs), 1923 gegründet, ist die Genossenschaft der über 23'000 KomponistInnen, TextautorInnen und MusikverlegerInnen der Schweiz und Liechtensteins. Dank Gegenseitigkeitsverträgen mit über 100 ausländischen Schwestergesellschaften vertritt die SUISA das Weltrepertoire der Musik von weltweit 1,7 Millionen UrheberInnen, TextautorInnen und VerlegerInnen.
Die SUISA kümmert sich um die sog. kleinen Rechte, im Gegensatz zu den grossen Rechten, welche Opern oder Musicals umfassen und von der SSA (Société Suisse des Auteurs) wahrgenommen werden. Zu den kleinen Rechten gehören u.a.: nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Die SUISA erteilt an rund 90'000 Kunden (Konzertveranstalter, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen etc.) die Bewilligung zum Aufführen, Senden, Weiterverbreiten und Vervielfältigen von Musik. Das Urheberrechtsgesetz legt Kriterien fest für die Höhe der finanziellen Entschädigungen der Werknutzung: höchstens zehn Prozent des Nutzungsertrages oder –aufwandes für die Urheberrechte. Die Tarife der SUISA unterliegen der Kontrolle der Eidgenössischen Schiedskommission und des Preisüberwachers.
Der jährliche Umsatz der SUISA beträgt rund CHF 140 Mio. Den gesetzlichen Rahmen für ihre Tätigkeit bildet das Bundesgesetz über das Urheberrecht von 1992. Die Aufsicht übt das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) aus. Die SUISA beschäftigt rund 200 MitarbeiterInnen in Zürich, Lausanne und Lugano.
Textquelle: www.suisa.ch
Tarife findet man auf der SUISA-Website unter: Nutzer / Tarife & Formulare
Gesuch um Bewilligung zur Aufnahme von Musik auf Ton-Träger
Formular downloaden
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